Rechtsprechung
   BSG, 09.03.2017 - B 10 EG 9/16 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10401
BSG, 09.03.2017 - B 10 EG 9/16 B (https://dejure.org/2017,10401)
BSG, Entscheidung vom 09.03.2017 - B 10 EG 9/16 B (https://dejure.org/2017,10401)
BSG, Entscheidung vom 09. März 2017 - B 10 EG 9/16 B (https://dejure.org/2017,10401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,10401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Elterngeld; Berücksichtigung von Einnahmen aus Gewerbebetrieb; Grundsatzrüge; Erneut klärungsbedürftige Rechtsfrage; Verfassungswidrigkeit einer Regelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elterngeld; Berücksichtigung von Einnahmen aus Gewerbebetrieb; Grundsatzrüge; Erneut klärungsbedürftige Rechtsfrage; Verfassungswidrigkeit einer Regelung

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Elterngeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 3/15 R

    Elterngeld - Höhe - selbständige Tätigkeit - Anrechnung von nachgeburtlichem

    Auszug aus BSG, 09.03.2017 - B 10 EG 9/16 B
    Gibt es - wie hier - zur ersten Frage der Berücksichtigung von Gewinnanteilen ohne persönlichen Arbeitseinsatz bereits höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - Juris RdNr 28 ff; Fortführung in BSG Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 3/15 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 31), kommt es darauf an, ob sie erneut klärungsbedürftig geworden ist.

    Die Beschwerdebegründung beschäftigt sich weder mit § 2 BEEG aF iVm § 16 Einkommensteuergesetz noch damit, dass der erkennende Senat für die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens aus einer Beteiligung an einem Gewerbebetrieb im Bezugszeitraum auf ein durchschnittliches monatliches Einkommen abgestellt hat, das sich ergibt, indem das steuerrechtlich relevante Jahreseinkommen durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde, geteilt wird (BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - Juris RdNr 35 f; Fortführung BSG Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 3/15 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 31).

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus BSG, 09.03.2017 - B 10 EG 9/16 B
    Gibt es - wie hier - zur ersten Frage der Berücksichtigung von Gewinnanteilen ohne persönlichen Arbeitseinsatz bereits höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - Juris RdNr 28 ff; Fortführung in BSG Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 3/15 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 31), kommt es darauf an, ob sie erneut klärungsbedürftig geworden ist.

    Die Beschwerdebegründung beschäftigt sich weder mit § 2 BEEG aF iVm § 16 Einkommensteuergesetz noch damit, dass der erkennende Senat für die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens aus einer Beteiligung an einem Gewerbebetrieb im Bezugszeitraum auf ein durchschnittliches monatliches Einkommen abgestellt hat, das sich ergibt, indem das steuerrechtlich relevante Jahreseinkommen durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde, geteilt wird (BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - Juris RdNr 35 f; Fortführung BSG Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 3/15 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 31).

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 09.03.2017 - B 10 EG 9/16 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 09.03.2017 - B 10 EG 9/16 B
    Soweit die Klägerin insgesamt den Rechtsstandpunkt des LSG für verfehlt hält, ist dies kein Grund für die Zulassung der Revision (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 09.03.2017 - B 10 EG 9/16 B
    Wer sich nämlich auf die Verfassungswidrigkeit einer Regelung beruft, darf sich nicht auf die Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG darlegen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl zB BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG Beschlüsse vom 4.4.2006 - B 12 RA 16/05 B - Juris und vom 16.2.2009 - B 1 KR 87/08 B - Juris).
  • BSG, 04.04.2006 - B 12 RA 16/05 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit bei behaupteten Verstößen gegen

    Auszug aus BSG, 09.03.2017 - B 10 EG 9/16 B
    Wer sich nämlich auf die Verfassungswidrigkeit einer Regelung beruft, darf sich nicht auf die Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG darlegen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl zB BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG Beschlüsse vom 4.4.2006 - B 12 RA 16/05 B - Juris und vom 16.2.2009 - B 1 KR 87/08 B - Juris).
  • BSG, 16.02.2009 - B 1 KR 87/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 09.03.2017 - B 10 EG 9/16 B
    Wer sich nämlich auf die Verfassungswidrigkeit einer Regelung beruft, darf sich nicht auf die Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG darlegen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl zB BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG Beschlüsse vom 4.4.2006 - B 12 RA 16/05 B - Juris und vom 16.2.2009 - B 1 KR 87/08 B - Juris).
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus BSG, 09.03.2017 - B 10 EG 9/16 B
    Eine grundsätzliche Bedeutung ist in der Regel zu verneinen, wenn es bei der vermeintlichen Rechtsfrage um ausgelaufenes oder auslaufendes Recht geht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19), soweit es nicht noch eine erhebliche Anzahl von Fällen gibt, für die die Rechtsfrage von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19) oder die Vorschrift insoweit nachwirkt, als sie die Grundlage für eine Nachfolgevorschrift darstellt oder die frühere Rechtsprechung für die neue Rechtslage erheblich geblieben ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 58).
  • BSG, 27.07.2015 - B 10 EG 3/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Elterngeld -

    Auszug aus BSG, 09.03.2017 - B 10 EG 9/16 B
    Für den gebotenen schlüssigen Vortrag hätte es der Darstellung des nach ihrer Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weges der Nachprüfung des angefochtenen Urteils bedurft und dabei insbesondere des Schrittes, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage - hier zur Berücksichtigung von Steuern nach § 2 Abs. 8 S4 BEEG aF - notwendig macht (BSG Beschluss vom 27.7.2015 - B 10 EG 3/15 B - Juris).
  • BSG, 31.08.2015 - B 10 EG 4/15 B

    Elterngeld - selbstständige Tätigkeit - Anrechnung von Bezugseinkommen - strenges

    Auszug aus BSG, 09.03.2017 - B 10 EG 9/16 B
    Vielmehr ist eine substanzielle Auseinandersetzung mit den einschlägigen oberstgerichtlichen Entscheidungen erforderlich (vgl BSG Beschluss vom 31.8.2015 - B 10 EG 4/15 B - Juris mwN).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 BAr 75/85

    Beschwerde - Divergenz - Zulassungsgrund

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht